Umzugscheckliste: Was Sie wann erledigen sollten
Ein Umzug besteht aus vielen kleinen Aufgaben – und fast alle haben eine Frist. Diese Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie drei Monate vorher, in den letzten Wochen, am Umzugstag und nach dem Einzug erledigen sollten.
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3 Monate vor dem Umzug
- Mietvertrag kündigen – die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate.
- Umzugstermin festlegen und Angebote von Umzugsfirmen einholen.
- Beim Arbeitgeber nach einem freien Tag für den Umzug fragen.
- Verträge prüfen, die an die Wohnung gebunden sind: Strom, Gas, Internet, Versicherungen.
4 bis 6 Wochen vorher
- Umzugsfirma verbindlich buchen – idealerweise mit schriftlichem Festpreis.
- Halteverbotszone beantragen (oder von der Umzugsfirma beantragen lassen), denn die Behörde braucht Vorlauf.
- Ausmisten: Was nicht mit soll, verkaufen, verschenken oder Sperrmüll anmelden – jedes Möbelstück weniger spart Zeit und Geld.
- Internet- und Telefonanschluss für die neue Adresse umziehen oder neu bestellen.
- Kinderbetreuung und Haustierbetreuung für den Umzugstag organisieren.
1 bis 2 Wochen vorher
- Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten.
- Kartons packen: schwere Dinge in kleine Kartons, leichte in große; jeden Karton mit Raum und Inhalt beschriften.
- Neue Adresse an Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse und wichtige Kontakte melden.
- Termin für die Wohnungsübergabe mit dem alten Vermieter vereinbaren.
- Vom neuen Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung geben lassen – Sie brauchen sie für die Ummeldung.
Am Umzugstag
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) in alter und neuer Wohnung ablesen und fotografieren.
- Wertsachen, Dokumente, Medikamente und Ladekabel im eigenen Gepäck transportieren.
- Eine „Erste-Nacht-Kiste" packen: Bettzeug, Handtücher, Toilettenpapier, Werkzeug, Snacks.
- Vor der Abfahrt alle Räume, Keller und Dachboden noch einmal kontrollieren.
Nach dem Einzug
- Innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt ummelden – das schreibt das Bundesmeldegesetz vor.
- Adresse in der Zulassungsbescheinigung Ihres Autos ändern lassen. Das Kennzeichen dürfen Sie bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten.
- Rundfunkbeitrag auf die neue Adresse ummelden.
- Wohnungsübergabe der alten Wohnung mit Protokoll durchführen und Kaution zurückfordern.
- Rechnungen der Umzugsfirma aufbewahren – Umzugskosten können unter Umständen steuerlich berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Wie lange vorher sollte ich eine Umzugsfirma buchen?
Am besten vier bis sechs Wochen vorher. Zum Monatsende, am Wochenende und in den Sommerferien sind Termine besonders gefragt – dann lieber noch früher anfragen.
Bis wann muss ich mich nach dem Umzug ummelden?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgeramt Ihrer neuen Gemeinde. Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter.
Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Teilweise. Bei einem privaten Umzug können die Arbeitskosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden, bei einem beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten. Wichtig ist eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und Zahlung per Überweisung. Im Einzelfall hilft Ihr Steuerberater.